Grundsätzliches

Auf der Platzanlage des SV Dorsten-Hardt an der Storchsbaumstraße 59 in 46282 Dorsten ist auf die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsstandards nach CoronaSchVO NRW sowie den nachfolgenden Maßnahmen zu achten. Sollte sich jemand krank fühlen, ob Trainer, Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer und Anzeichen der bekannten Symptome zeigen, ist ein Betreten der Platzanlage verboten und ein Arzt zu kontaktieren. Ansprechpartner in Bezug auf Corona, den Vorgaben und die Einhaltung der Hygiene im Verein sind:

Klaus Harding, 2.Vorsitzender, 0178 / 8077344

Der Beauftragte ist weisungsbefugt und wird die Einhaltung der Vorgaben überwachen. Jeder Trainer, als Mannschaftsverantwortlicher, wurde über die Vorgaben unterrichtet und muss diese testieren, ansonsten kann kein Spiel- und Trainingsbetrieb erfolgen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Die Informationen an die Spieler/innen und Eltern erfolgt durch den jeweiligen Trainer. Dieser achtet zudem auf die Einhaltung der Regelungen. Das Hygienekonzept ist an allen Eingängen zur Sportanlage öffentlich auszuhängen.

Allgemeine Maßnahmen

Das Betreten der Anlage erfolgt über die kleinen Zauntore. Körperkontakt, z.B. bei der Begrüßung, Torjubel, Partnerübungen etc. sind möglichst zu vermeiden. An der Platzanlage befinden sich in den Eingangsbereichen Händedesinfektionsspender, die beim Betreten zu Benutzen sind. Umkleiden und Duschräume stehen wieder zur Verfügung und sich durch die Mannschaften besenrein zu hinterlassen. In den Duschbereichen steht nur jede zweite Dusche zur Verfügung. Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von max. 300 unter Wahrung der Abstandsregelungen zugelassen. Zwecks Rückverfolgbarkeit müssen Personendaten erfasst werden. Hierfür ist jede Mannschaft eigenverantwortlich. Die Blankolisten liegen im Schiedsrichterraum aus. Ausgefüllte Listen sind verschlossen im Ordner im Geschäftszimmer zu hinterlegen und werden nach 4 Wochen durch den Hauptvorstand vernichtet. Das Betreten von Gebäuden ist nur mit einer Maske zugelassen. Ausgenommen sind aktive Sportler unmittelbar vor bzw. nach ausüben des Sports. Das Verlassen der Anlage erfolgt über die große Zauntore.

Training

Die Nutzung der Platzanlage ist ausschließlich zu den Trainingszeiten erlaubt. Kontakttraining ist in Gruppen bis 30 Personen erlaubt. Jede Mannschaft führt eine interne Anwesenheitsliste. Für alle Teilnehmer am Training muss vorab eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Für jede Trainingseinheit werden die zugelassenen Personen (Teilnehmer, Trainer*innen und Besucher) lückenlos dokumentiert. Dritten ist es nicht erlaubt die Spielfelder zu betreten.

Pflicht- und Freundschaftsspiele

Pflicht- und Freundschaftsspiele sind nach Anmeldung beim Verband zulässig. Der Gegner ist vor ab vom Trainer über dieses Hygienekonzept zu informieren. Dem Schiedsrichter obliegt ein Spielabbruch, sofern Sicherheitsbedenken aufkommen. Die Mannschaften dürfen max. 15 Spieler einsetzen. Auf dem Spielfeld dürfen sich nur der Schiedsrichter- / Schiedsrichtergespann und die zulässige Anzahl an Spielern aufhalten. Trainer, Betreuer und Einwechselspieler dürfen sich nur im Bereich der Ersatzbank aufhalten. Auch hier ist ein Mindestabstand von 1,5m zu wahren. Der Platzkassierer bzw. eine von dem jeweiligen Trainer beauftragte Person ist für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zuständig und kontrolliert dessen Einhaltung. Insbesondere das Eintragen in die ausliegende Kontaktliste. Trainer, Spieler und Betreuer müssen sich nicht in die Kontaktliste eintragen, sofern Sie auf dem Spielbericht notiert sind.

Vereinsheim und 12.Mann

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 150 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Der Besuch vom Vereinsheim / 12.Mann und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren. Gäste müssen sich nach Betreten des Vereinsheims / 12.Mann die Hände waschen bzw. desinfizieren. Kontaktdaten der Gäste müssen nicht erfasst werden, da diese schon bei Betreten der Anlage registriert werden. Für zulässige Veranstaltungen kann eine Gesamtliste erstellt. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten. Tische sind so anzuordnen, dass

a. zwischen den Tischen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen) vorliegt.

b. bei Sitzbereichen in Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) ist ein 1,5 m Abstand zu den Bewegungsräumen des Personals eingehalten wird. Unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze nicht zulässig.

Im Innenbereich gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außer am Sitzplatz (§ 2 Abs. 3 Ziffer 7 CoronaSchVO). Alle Gast- und Geschäftsräume sind ausreichend zu belüften. Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt werden. Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen (Service etc.) müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Diese muss bei Durchfeuchtung gewechselt werden.

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